Hundebetreuung

Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 8 TierSchG ist es mir erlaubt, Hunde bei mir zu Hause in Pflege zu nehmen. Gerne kümmere ich mich während Ihrer Abwesenheit um Ihren Hund. Im Zuge dieser Tätigkeit freue ich mich, Ihnen verschiedene Möglichkeiten anbieten zu können.

 

 

Betreuungsmöglichkeiten:

 

1. Ich komme zum vereinbarten Zeitpunkt zu Ihnen nach Hause und kümmere mich so wie vorher besprochen um Ihren Hund. Ich gehe mit ihm Gassi, füttere Ihn und gebe frisches Wasser, z.B. wenn Sie auch beruflichen oder privaten Gründen mehrere Stunden abwesend sind.

 

2. Ich nehme Ihren Hund tagsüber zu mir mit nach Hause...

 

3. Sie fahren in Urlaub. Gerne nehme ich Ihren Hund wärend dieser Zeit bei mir zu Hause auf. Der Hund lebt bei mir  mit in der Wohnung. KEINE ZWINGERHALTUNG !!! Hierbei ist es so, dass ich nur wenige Hunde, bevorzugt nur die Hunde von einer Person aufnehme. Dadurch kann ich mich ausgiebig um Ihren 4-Beiner kümmern. Sei es bei der Fellpflege oder dem Gassi.

 

 

Bitte beachten Sie: Eine Besichtigung ist nach Absprache natürlich möglich. Jedoch ist es nicht immer passend, wenn Sie zusammen mit Ihrem Hund kommen. Die Hunde leben frei im Haus in einem Rudel. Jeder fremde Hund, vor allem wenn er nur kurzfristig kommt, bedeutet Unruhe und Stress / Aufregung im Rudel. Bis sich die Hunde kennen gelernt haben, müssen sie dann schon wieder gehen. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass Ihr 4-Beiner nicht unbedingt zur Besichtigung mit kommen kann. In den Ferien von RLP und BaWÜ finden generell KEINE Besichtungen statt!

 

 

 

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, so freue ich mich auf Ihren Anruf. Gerne unterpreite ich Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu einem fairen Preis.